Gesetzlicher Güterstand (Zugewinngemeinschaft)

Gesetzlicher Güterstand

Falls Sie keinen Ehevertrag abschließen, wird Ihnen vom Gesetzgeber ein Status vorgeschrieben, der Gesetzliche Güterstand (Zugewinngemeinschaft) heißt.

Diesem Status entsprechend, behält im Falle einer Ehescheidung jeder Ehepartner das Vermögen, was er in die Ehe mitgebracht hat. Und das, was die beiden in der Ehe gemeinsam angeschafft haben, gehört ihnen beiden in gleichen Teilen. Lohnenswert ist der Gesetzliche Güterstand für die Partner, die kein eigenes Vermögen haben oder diejenigen, die in der Ehe kein Geld verdient haben und die Rolle des Hausmanns oder der Hausfrau übernahmen.

Wann hat es einen Sinn, einen Ehevertrag abzuschließen

Bei diesem Status werden Erbschaft und Lottogewinn nicht geteilt. Sie bleiben im Besitz des jeweiligen Erben bzw. Lottogewinners. Auch Geschenke bleiben im Besitz des Beschenkten. Falls die Eheleute keinen Ehevertrag abgeschlossen haben und sich scheiden lassen, hat der finanzschwächere Partner Anspruch auf Unterhalt.

Gütergemeinschaft

1) Gütergemeinschaft

In dem Fall, wenn eine Abweichung vom Gesetz gewünscht ist, sollten Sie einen Ehevertrag abschließen, dabei könnten sie sich entweder auf Gütergemeinschaft oder auf Gütertrennung einigen.

Falls Sie sich auf Gütergemeinschaft geeinigt haben, gehört alles, was beide in die Ehe mitgebracht, sowie Zugewinn, Ihnen beiden. Es ist aber möglich, bestimmte Gegenstände oder Werte aus dem Gesamtgut herauszunehmen. Wenn einer von Ihnen zum Beispiel sein Auto oder sein Pferd unbedingt nach der Scheidung behalten möchte, kann man das im Ehevertrag festhalten.

Eheringe aus Gold und dessen Eigenschaften

Wichtig ist, dass bei der Gütergemeinschaft sich die “Gemeinschaft” nicht nur auf das Vermögen, sondern auch auf mögliche Schulden bezieht, deshalb gehören bei der Scheidung auch die Schulden den beiden Ehepartnern.

2) Gütertrennung

In dem Fall, wenn der Partner sein Vermögen nicht teilen möchte,  wird beim Abschließen des Ehevertrages eine Gütertrennung vereinbart. Die Gütertrennung wird in dem Fall empfohlen, wenn beide Ehepartner ein Vermögen in die Ehe mitgebracht und ein ausreichendes Einkommen haben. Bei der Scheidung behält jeder von Ihnen sein mitgebrachtes Vermögen, sowie den Zugewinn daraus.

Über den Wolken heiraten

Mit dem Ehevertrag kann man vieles regeln. Selbstständige sorgen beispielsweise dafür, dass ihr Geschäftsvermögen und der Zugewinn aus dem Vermögen bei einer Scheidung im eigenen Besitz bleiben. Man kann auch festlegen, ob ein bedürftiger Verwandter nach der Scheidung unterstützt werden soll. Außerdem wird im Ehevertrag auch geregelt, ob die Eltern bzw. Schwiegereltern zusammen mit Ihnen im Haus wohnen sollen oder nicht. Wenn in die Ehe Kinder mitgebracht werden, wird in dem Ehevertrag abgesprochen, ob der nicht leibliche Vater bzw. die nicht leibliche Mutter nach der Scheidung die Kinder unterstützen müssen. Oft werden auch unwichtige oder banale Sachen im Vertrag festgehalten, beispielsweise wem die Katze oder der Hund im Falle einer Trennung zufällt oder wer für die Hausarbeit zuständig ist, und wie hoch das Haushaltsgeld und Taschengeld sein könnten.